Sie machen Ihr Marketing über Instagram, Facebook oder WhatsApp — und haben das Profil mit einem 6-€-Generator-Text „abgesichert". Das Problem: Ein Generator schreibt nur, was Sie anklicken. Er sieht nicht, welches Meta-Pixel, welches Tracking und welcher Drittland-Transfer auf Ihrem Kanal tatsächlich läuft. Genau da haftet er nicht — und genau da kommt die Abmahnung.
Typische Anlässe:
- Instagram- oder Facebook-Auftritt mit Pixel/Insights, aber ohne passenden Datenschutzhinweis
- WhatsApp für Kundenkommunikation — ohne Einwilligung, ohne Meta-AVV, mit Adressbuch-Upload
- Facebook-Fanpage — die gemeinsame Verantwortlichkeit mit Meta (Art. 26 DSGVO) ist nicht geregelt
- Webseite mit Tracking, das nicht zur Datenschutzerklärung passt